RS OGH 2002/10/25 8Ob194/02s, 1Ob146/02f

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Veröffentlicht am 19.09.2002
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Norm

RL-BA 1977 §3

Rechtssatz

§ 3 RL-BA betrifft nur vertraglich eingegangene Verbindlichkeiten, nicht Schadenersatzansprüche, sodass dahingestellt bleiben kann, ob daraus ein im Zivilprozess beachtliches Verbot der Erhebung der Verjährungseinrede abgeleitet werden kann (siehe AnwBl1997/7335).Paragraph 3, RL-BA betrifft nur vertraglich eingegangene Verbindlichkeiten, nicht Schadenersatzansprüche, sodass dahingestellt bleiben kann, ob daraus ein im Zivilprozess beachtliches Verbot der Erhebung der Verjährungseinrede abgeleitet werden kann (siehe AnwBl1997/7335).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116936

Dokumentnummer

JJR_20020919_OGH0002_0080OB00194_02S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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