Norm
SMG §27 ARechtssatz
Unter "Verschaffen" von Suchtgift im Sinne von § 27 siebenter Fall SMG ist auch die Vermittlung des Überlassens durch einen anderen zu verstehen.Unter "Verschaffen" von Suchtgift im Sinne von Paragraph 27, siebenter Fall SMG ist auch die Vermittlung des Überlassens durch einen anderen zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116841Im RIS seit
09.11.2002Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026