Norm
MSchG §55Rechtssatz
§ 25 Abs 7 UWG ist auf Urteilsveröffentlichung im Inernet analog anwendbar. Der Betreiber der Website ist verpflichtet, die Urteilsveröffentlichungen ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen.Paragraph 25, Absatz 7, UWG ist auf Urteilsveröffentlichung im Inernet analog anwendbar. Der Betreiber der Website ist verpflichtet, die Urteilsveröffentlichungen ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116976Im RIS seit
14.11.2002Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017