RS OGH 2002/10/15 5Ob155/02h

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Veröffentlicht am 15.10.2002
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Norm

EheG §55 Abs3 g

Rechtssatz

Auch in dem Fall, dass die häusliche Gemeinschaft innerhalb von sechs Jahren ab Eheschließung erst gar nicht aufgenommen wurde, weil der Ehemann unmittelbar nach der Trauung verschwunden ist, ist ex lege unheilbare Zerrüttung anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117380

Dokumentnummer

JJR_20021015_OGH0002_0050OB00155_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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