Norm
StGB §278aRechtssatz
Die Gründung und Führung eines Scheinunternehmens zum Zweck der Tarnung, der häufige Wechsel der von den Mitgliedern benützten mit Wertkarten betriebenen Mobiltelefone, das Verwenden von Codewörtern bei den Telefonaten und die Gegenobservation stellen den tatbildlichen Versuch dar, sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117028Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
15.02.2023