RS OGH 2013/7/16 6Ob206/02s, 2Ob316/02p, 5Ob225/12t

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Veröffentlicht am 07.11.2002
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Norm

EGZPO ArtXLII Abs1

Rechtssatz

Der Manifestationsanspruch steht auch einem erbserklärten gesetzlichen Erben zu, wenn er zugleich Noterbe ist und den Schenkungspflichtteil geltend macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117062

Im RIS seit

07.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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