RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2002
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Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Die Klausel in AGB "Kann das Kreditinstitut eine Zahlungsanweisung des Kunden mangels Deckung nicht durchführen oder muss es auf Grund von Zwangsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden tätig werden, ist es zur Einhebung eines angemessenen pauschalen Aufwandersatzes gemäß Aushang berechtigt" ist zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117275

Dokumentnummer

JJR_20021119_OGH0002_0040OB00179_02F0000_011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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