RS OGH 2002/11/28 15Os126/02

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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Rechtssatz

Im Rahmen der Strafprozessordnung ist eine Verknüpfung der formalen Rechtsmittellegitimation mit einer vor Fällung der anzufechtenden Entscheidung abgegebenen Parteienäußerung nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117070

Dokumentnummer

JJR_20021128_OGH0002_0150OS00126_0200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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