RS OGH 2008/5/8 15Os126/02, 13Os41/03, 15Os48/08k

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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Norm

StPO §90l Abs3
  1. StPO § 90l gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2004

Rechtssatz

Das Beschwerderecht (auch) des Staatsanwaltes nach § 90l Abs 3 erster Satz StPO hängt nicht vom Inhalt seiner Stellungnahme zu einem vom Gericht in Aussicht genommenen diversionellen Vorgehen ab.Das Beschwerderecht (auch) des Staatsanwaltes nach Paragraph 90 l, Absatz 3, erster Satz StPO hängt nicht vom Inhalt seiner Stellungnahme zu einem vom Gericht in Aussicht genommenen diversionellen Vorgehen ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117071

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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