RS OGH 2002/12/3 5Ob49/02w

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Veröffentlicht am 03.12.2002
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Norm

MRG §21 Abs1
WEG 1975 allg

Rechtssatz

Das WEG enthält im Gegensatz zum MRG keinen Betriebskostenkatalog, weshalb die dem Wohnungseigentümer vorgeschriebenen Beträge nicht jedenfalls ungeprüft dem Mieter als Betriebskosten vorgeschrieben werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117357

Dokumentnummer

JJR_20021203_OGH0002_0050OB00049_02W0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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