Norm
ABGB §1295 Abs1 IId4aRechtssatz
Bei der Sportausübung (hier: Snowboardkurs) hat sich jeder Teilnehmer soweit wie möglich so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet werden. Gegen dieses Gebot verstößt insbesondere ein Anfänger, der beabsichtigt, in einem Abstand von nur einem Meter zu einem wartenden Mitglied der Kursgruppe zum Stillstand zu kommen, bei seiner Annäherung aber die Kontrolle über sein Sportgerät verliert und deshalb einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117331Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008