RS OGH 2002/12/17 5Ob281/02p, 2Ob171/12d

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Norm

BWG §93 Abs3
KO allg

Rechtssatz

Im Rahmen der Einlagensicherung ist mit der betraglichen Beschränkung auf Euro 20.000 nicht nur für die Konkursforderung des Einlegers gegen die insolvente Bank einzustehen. Es handelt sich viel mehr um eine eigene, von den Sondervorschriften über die Teilnahmeansprüche am Konkurs losgelöste Forderung gegen das zur Einlagensicherung berufene Institut. Aus dieser Eigenständigkeit des Einlagensicherungsanspruchs folgt, dass er nicht am Maßstab eines Konkursteilnahmeanspruchs zu messen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117556

Im RIS seit

16.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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