RS OGH 2002/12/18 7Ob276/02t, 4Ob191/06a, 1Ob177/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2002
beobachten
merken

Norm

EheG §81 Abs2

Rechtssatz

Eine nicht von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte Ehewohnung, die von den Ehegatten gemeinsam benützt wurde, fällt schon gemäß § 81 Abs 2 EheG als eheliches Gebrauchsvermögen unabhängig davon in die Aufteilungsmasse, in wessen Eigentum sie steht und auf Grund welchen Titels sie benützt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117304

Im RIS seit

17.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten