RS OGH 2002/12/18 3Ob267/02i, 3Ob85/07g

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Veröffentlicht am 18.12.2002
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Norm

EO idF EO-Nov 2000 §146 Abs1

Rechtssatz

Die in § 146 Abs 1 EO idF EO-Novelle 2000 enthaltene Aufzählung der zulässigen Änderungen der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ist taxativ. Wurde keine der dort genannten Änderungen bewilligt oder angeordnet, sind der Zwangsversteigerung ohne weiters die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zugrunde zu legen (so bereits 3 Ob 318/01p).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117235

Dokumentnummer

JJR_20021218_OGH0002_0030OB00267_02I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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