Norm
WEG 1975 §13c Abs4Rechtssatz
Die eingeschränkten grundbuchsrechtlichen Kognitionsmöglichkeiten sind auch bei Bewilligung der Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG 1975 durch das Prozessgericht zu beachten.Die eingeschränkten grundbuchsrechtlichen Kognitionsmöglichkeiten sind auch bei Bewilligung der Klagsanmerkung nach Paragraph 13 c, Absatz 4, WEG 1975 durch das Prozessgericht zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117694Im RIS seit
27.02.2003Zuletzt aktualisiert am
04.12.2012