RS OGH 2012/10/23 5Ob303/02y, 5Ob261/04z, 5Ob200/08k, 5Ob74/10h, 5Ob195/12f

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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Rechtssatz

Die eingeschränkten grundbuchsrechtlichen Kognitionsmöglichkeiten sind auch bei Bewilligung der Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG 1975 durch das Prozessgericht zu beachten.Die eingeschränkten grundbuchsrechtlichen Kognitionsmöglichkeiten sind auch bei Bewilligung der Klagsanmerkung nach Paragraph 13 c, Absatz 4, WEG 1975 durch das Prozessgericht zu beachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117694

Im RIS seit

27.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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