RS OGH 2003/1/28 1Ob8/03p, 1Ob114/07g, 1Ob176/08a

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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Norm

AHG §1 Abs1 H
AHG §9 Abs5
KFG §57a

Rechtssatz

Die Geltendmachung von deliktischen Schadenersatzansprüchen gegen eine physische Person, die als Organ eines Rechtsträges im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit schuldhaft rechtswidrig Schäden zugefügt hat, stellt § 9 Abs 5 AHG insoweit entgegen, als die Schäden in den Schutzbereich der verletzten Norm fallen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117455

Im RIS seit

27.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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