RS OGH 2003/1/28 1Ob290/02g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2003
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Norm

KO §97

Rechtssatz

Nicht die (wahre) Rechtszuständigkeit, sondern die aus "sonstigen Merkmalen" zu erschließende Massezugehörigkeit eines bestimmten Vermögensobjekts ist bei der Prüfung der Aktivlegitimation des Anfechtungsklägers wesentlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117338

Dokumentnummer

JJR_20030128_OGH0002_0010OB00290_02G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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