RS OGH 2003/1/29 7Ob267/02v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2003
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Norm

AktG §174

Rechtssatz

Genussrechte nach 3 174 AktG können von Kapital-wie auch Personalgesellschaften, Genossenschaften, ja unter Umständen sogar von Einzelkaufleuten ausgegeben werden. Der häufigste Inhalt des Genussrechtes ist ein Anspruch auf Zahlungen aus dem jeweiligen Gewinn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117290

Dokumentnummer

JJR_20030129_OGH0002_0070OB00267_02V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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