RS OGH 2003/1/29 13Os7/03 (13Os8/03)

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Veröffentlicht am 29.01.2003
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Rechtssatz

Nur die Behandlung einer Schuldberufung darf zur Beweisaufnahme in der Schuldfrage Anlass geben. Demgegenüber darf das Berufungsgericht angesichts bloß einer gegen den Sanktionsausspruch oder den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche ergriffenen Berufung die über schuld- und subsumtionserhebliche (entscheidende) Tatsachen getroffenen Urteilsfeststellungen nicht überprüfen.

Entscheidungstexte

  • RS0117417">13 Os 7/03
    Entscheidungstext OGH 29.01.2003 13 Os 7/03

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117417

Im RIS seit

29.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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