Norm
MRG §16 Abs8Rechtssatz
Ein Zwischenfeststellungsantrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung abzielt, muss innerhalb der Fallfrist des § 16 Abs 8 MRG gestellt werden, wenn es sich um die erstmalige "Anfechtung" einer Mietzinsvereinbarung handelt.Ein Zwischenfeststellungsantrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung abzielt, muss innerhalb der Fallfrist des Paragraph 16, Absatz 8, MRG gestellt werden, wenn es sich um die erstmalige "Anfechtung" einer Mietzinsvereinbarung handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117713Dokumentnummer
JJR_20030211_OGH0002_0050OB00017_03S0000_001