RS OGH 2003/2/13 15Os121/02

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Veröffentlicht am 13.02.2003
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Norm

StPO §152 Abs1 Z2

Rechtssatz

Voraussetzung für das Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten ist, dass im Zeitpunkt der Vernehmung (ungeachtet des Vorliegens allfälliger Nichtigkeitsgründe und Auflösungsgründe) eine formell gültige, also eine im Inland wirksam geschlossene (§§15, 17 EheG) oder eine im Ausland geschlossene, nach österreichischem Recht als gültig anzuerkennende (§§16 Abs2, 17 IPRG) Ehe (§44 ABGB) mit dem Angeklagten besteht oder früher bestanden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117250

Dokumentnummer

JJR_20030213_OGH0002_0150OS00121_0200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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