RS OGH 2003/2/26 3Ob75/02d, 7Ob30/21v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2003
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Norm

ABGB §149 Abs1
ABGB idF KindRÄG 2001 §230
ABGB idF KindRÄG 2001 §282 Abs1 A

Rechtssatz

Geschenke von besachwalterten Personen jedenfalls an in Not geratene Kinder können dem Wohl des Betroffenen als Geschenkgeber dienen und damit sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt werden, soweit weder derzeit noch absehbar zukünftig der angemessene Unterhalt des Betroffenen gefährdet ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 75/02d
    Entscheidungstext OGH 26.02.2003 3 Ob 75/02d
  • 7 Ob 30/21v
    Entscheidungstext OGH 24.03.2021 7 Ob 30/21v
    Vgl; Beisatz: Hier aber Nichterteilung der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des das Vermögen des Betroffenen ausschließlich vermindernden Rechtsgeschäfts als weder von seinem Willen getragen noch seinem Interesse und seinem Wohl dienend. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117513

Im RIS seit

28.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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