Norm
WEG 2002 §9 Abs2 Z1Rechtssatz
§ 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 lässt bei Nichtigkeit der Nutzwertfestsetzung die gemäß § 10 Abs 2 WEG 2002 unbefristete gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte auf Antrag eines Miteigentümers oder Wohnungseigentumsbewerbers zu.Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins, WEG 2002 lässt bei Nichtigkeit der Nutzwertfestsetzung die gemäß Paragraph 10, Absatz 2, WEG 2002 unbefristete gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte auf Antrag eines Miteigentümers oder Wohnungseigentumsbewerbers zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117708Im RIS seit
10.04.2003Zuletzt aktualisiert am
04.08.2025