Norm
MSchG §10 Abs1 Z2Rechtssatz
Ein Ausstellungstitel wird nicht als Hinweis auf den jeweiligen Künstler, sondern als Ausdruck dessen aufgefasst, was mit der Ausstellung vermittelt werden soll. Ob zwei Ausstellungstitel einander verwechselbar ähnlich sind, hängt daher nicht davon ab, wie bekannt der Künstler ist, dessen Werke ausgestellt werden (Vibrationen/Good Vibrations, wobei "Good Vibrations" als Titel einer Ausstellung von Werken des Künstlers Manfred Deix verwendet wurde).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117443Dokumentnummer
JJR_20030325_OGH0002_0040OB00013_03W0000_001