RS OGH 2003/3/25 4Ob13/03w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2003
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Norm

MSchG §10 Abs1 Z2

Rechtssatz

Ein Ausstellungstitel wird nicht als Hinweis auf den jeweiligen Künstler, sondern als Ausdruck dessen aufgefasst, was mit der Ausstellung vermittelt werden soll. Ob zwei Ausstellungstitel einander verwechselbar ähnlich sind, hängt daher nicht davon ab, wie bekannt der Künstler ist, dessen Werke ausgestellt werden (Vibrationen/Good Vibrations, wobei "Good Vibrations" als Titel einer Ausstellung von Werken des Künstlers Manfred Deix verwendet wurde).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117443

Dokumentnummer

JJR_20030325_OGH0002_0040OB00013_03W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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