RS OGH 2003/3/31 5Ob44/03m

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Norm

ABGB §288

Rechtssatz

Eine Gebietskörperschaft kann Eigentümerin von Liegenschaften sein, die dem Gemeingebrauch gewidmet und dementsprechend dem öffentlichen Gut bzw Gemeindegut zuzurechnen sind; ihr können aber auch Liegenschaften gehören, die keiner Beschränkung durch den Gemeingebrauch unterliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117550

Dokumentnummer

JJR_20030331_OGH0002_0050OB00044_03M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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