Norm
StPO §281 Abs1 Z3Rechtssatz
Im Fall der Anfechtung der Ermessensentscheidung der in § 439 Abs 1 StPO genannten vorbeugenden Maßnahmen bei Beurteilung der Einweisung durch das Berufungsgericht nach dessen eigenem Ermessen (anders als im Fall der Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde) hat während der ganzen darüber durchgeführten Verhandlung der Verteidiger des Betroffenen anwesend zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117497Dokumentnummer
JJR_20030410_OGH0002_0150OS00043_0300000_001