RS OGH 2003/4/24 3Ob286/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
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Norm

EO §292e
  1. EO § 292e heute
  2. EO § 292e gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 292e gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991

Rechtssatz

Für den Regelfall der Pfändung des gesamten Entgeltsanspruchs aus einem laufenden Arbeitsverhältnis ist an der bisherigen Rechtsprechung (zu § 10 Abs 2 LPfG) festzuhalten, wonach die Exekution auf die Bezüge aus dem Arbeits-oder Dienstverhältnis auch den fingierten Arbeitslohn erfasst, ohne dass es eines Hinweises auf eine Entgeltverschleierung bedürfte.Für den Regelfall der Pfändung des gesamten Entgeltsanspruchs aus einem laufenden Arbeitsverhältnis ist an der bisherigen Rechtsprechung (zu Paragraph 10, Absatz 2, LPfG) festzuhalten, wonach die Exekution auf die Bezüge aus dem Arbeits-oder Dienstverhältnis auch den fingierten Arbeitslohn erfasst, ohne dass es eines Hinweises auf eine Entgeltverschleierung bedürfte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117567

Dokumentnummer

JJR_20030424_OGH0002_0030OB00286_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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