RS OGH 2003/4/24 6Ob39/03h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
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Norm

ABGB §879 Abs1 CIIk
TirGVG §3 Abs1
TirGVG §35

Rechtssatz

Wenn ein Staatsangehöriger eines EU-Staates, der seit der Novellierung des TirGVG 1996 durch das LGBl1999/75 beim Grunderwerb österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt ist, zulässigerweise einen Kaufvertrag abschließt und bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft wird, die er zuvor schon auf Grund nichtiger, gegen das Tiroler Grundverkehrsrecht verstoßender Umgehungsgeschäfte in Besitz hatte, hat der Landesgrundverkehrsreferent wegen schon erfolgter Rückabwicklung keine Anfechtungslegitimation und kein Anfechtungsinteresse an der Anfechtung der überholten Umgehungsgeschäfte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117848

Dokumentnummer

JJR_20030424_OGH0002_0060OB00039_03H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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