Norm
AußStrG §122Rechtssatz
Die Aufzählung des Personenkreises in § 594 ABGB ist eine erschöpfende. Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten.Die Aufzählung des Personenkreises in Paragraph 594, ABGB ist eine erschöpfende. Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117680Dokumentnummer
JJR_20030428_OGH0002_0070OB00064_03T0000_001