RS OGH 2005/3/31 7Ob64/03t, 3Ob233/04t

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Veröffentlicht am 28.04.2003
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Rechtssatz

Die Aufzählung des Personenkreises in § 594 ABGB ist eine erschöpfende. Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten.Die Aufzählung des Personenkreises in Paragraph 594, ABGB ist eine erschöpfende. Keine analoge Anwendung auf den Lebensgefährten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117680

Dokumentnummer

JJR_20030428_OGH0002_0070OB00064_03T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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