Norm
ABGB §367 ARechtssatz
Liegt weder ein Kauf des Datenträgers noch ein Kauf der darauf gespeicherten Daten vor, kann eine Auseinandersetzung mit den Argumenten für eine analoge Anwendung der Bestimmungen über den Gutglaubenserwerb des Eigentums auf den Erwerb der Werknutzungsbewilligung beim Kauf eines Datenträgers unterbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117734Dokumentnummer
JJR_20030429_OGH0002_0040OB00057_03S0000_001