RS OGH 2003/4/29 1Ob61/03g

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Norm

ABGB §1220

Rechtssatz

Der Anspruch auf Bestellung von Heiratsgut zählt zwar zu den Unterhaltsansprüchen eines Kindes, doch ist er untrennbar mit der Ehe verbunden und kann nur während des Bestands der Ehe geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117633

Dokumentnummer

JJR_20030429_OGH0002_0010OB00061_03G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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