RS OGH 2003/4/29 4Ob80/03y, 4Ob59/14a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2003
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Norm

ECG §9
ECG §11
UWG §1 D1i

Rechtssatz

Dient eine Website nur der Werbung, ohne dass Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen werden können, so ist für die Anwendung der §§ 9 ff ECG und damit auch des § 11 ECG kein Raum. Den Betreiber einer Homepage trifft daher die in § 11 ECG normierte Verpflichtung nicht, Vertragsbestimmungen und (allfällige) allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website zugänglich zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117611

Im RIS seit

29.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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