Norm
MedienG §6 Abs2 Z4Rechtssatz
Im Bereich des Urheberrechts gibt es keine § 6 Abs 2 Z 4 MedG vergleichbare Bestimmung, die den Eingriff in Verwertungsrechte eines Dritten rechtfertigen könnte.Im Bereich des Urheberrechts gibt es keine Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, MedG vergleichbare Bestimmung, die den Eingriff in Verwertungsrechte eines Dritten rechtfertigen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117735Im RIS seit
29.05.2003Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016