RS OGH 2003/5/21 2Ob90/02b, 1Ob293/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2003
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Norm

MRG §30 Abs2 Z8 litb C

Rechtssatz

Die Interessenabwägung entfällt analog auch bei vermieteten Wohnungen die im Stockwerkseigentum des Vermieters stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117683

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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