Norm
MRK Art6 Abs1 II5b2Rechtssatz
Die Vernichtung von Beweisstücken in einem Mordprozess noch vor Beginn des Verfahrens beeinträchtigt nicht dessen Fairness, wenn die Gegenstände vor der Vernichtung untersucht und fotografiert wurden und sowohl Anklage als auch Verteidigung im gleichen Maße von der Unzugänglichkeit dieser Beweisstücke betroffen sind. Sofri ua gegen Italien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2003:RS0121319Im RIS seit
26.06.2003Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015