RS OGH 2017/4/5 11Os95/02, 11Os157/15w, 13Os125/16f

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Veröffentlicht am 27.05.2003
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Rechtssatz

§ 1 Abs1 StGB stellt (ebenso wie §61 StGB) nur auf den Zeitpunkt des Schuldspruchs und nicht auf jenen der eine "Effektuierung" des dadurch festgelegten Strafanspruchs dienenden Ermessensentscheidungen ab.Paragraph eins, Abs1 StGB stellt (ebenso wie §61 StGB) nur auf den Zeitpunkt des Schuldspruchs und nicht auf jenen der eine "Effektuierung" des dadurch festgelegten Strafanspruchs dienenden Ermessensentscheidungen ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117810

Im RIS seit

26.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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