RS OGH 2003/5/28 7Ob86/03b

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Veröffentlicht am 28.05.2003
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Norm

EO §382e

Rechtssatz

Der gegen den Dritten bestehende Anspruch auf Unterlassung eines dolosen Eingriffs in ein fremdes, aus dem Gesellschaftsvertrag ableitbares Wohnungsgebrauchsrecht ist sicherungsfähig, dies freilich nur über die Erlassung einer (gesonderten) anspruchsgebundenen einstweiligen Verfügung gegen den Dritten bei Erfüllung der allgemeinen (sonstigen) Voraussetzungen des §381 EO-also gerade nicht (wie gegenüber dem dolosen Ehegatten) gemäß §382e EO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117825

Dokumentnummer

JJR_20030528_OGH0002_0070OB00086_03B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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