RS OGH 2004/10/20 7Ob239/02a, 7Ob250/04x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2003
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei der Zeitwertberechnung im Falle unterschiedlicher Lebensdauer von Bestandteilen einer versicherten Sache ist eine isolierte Bewertung eines Daches als unselbständiger Bestandteil der versicherten Sache (des landwirtschaftlichen Gebäudes) abzulehnen, da eine solche Auslegung - nach dem Wortlaut und Sinn der 40 %-Klausel (Klausel 400b Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Landwirtschaften) -

nicht den Grundsätzen des § 914 ABGB entspräche. nicht den Grundsätzen des Paragraph 914, ABGB entspräche.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Prozent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117832

Dokumentnummer

JJR_20030528_OGH0002_0070OB00239_02A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten