RS OGH 2003/6/5 12Os73/02

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Veröffentlicht am 05.06.2003
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Norm

StGB §146 A5

Rechtssatz

Das Fordern eines gesetzlich (§ 27 Abs 5 B-KAG iVm - hier - § 56 K-KAO; § 16 Abs 1 lit f B-KAG) ausdrücklich verbotenen Entgelts durch einen leitenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt ist geeignet, bei einem mit der Rechtslage nicht vertrauten Patienten eine falsche Vorstellung über die Berechtigung dieses Anspruchs zu bewirken. Eine derartige unzulässige Forderung könnte nur in Verbindung mit der Aufklärung über die fehlende Zahlungsverpflichtung des Patienten die Eignung als Täuschungshandlung verlieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117720

Dokumentnummer

JJR_20030605_OGH0002_0120OS00073_0200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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