RS OGH 2003/6/26 15Os78/03

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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Norm

GMG §28
PatG 1970 §48
PatG 1970 §156 Abs3
StPO §91
StPO §109

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 156 Abs 3 PatG, wonach das Gericht das Verfahren zu unterbrechen hat, wenn ein Urteil davon abhängt, ob das Patent nichtig (§48 PatG, für Gebrauchsmuster vgl § 28 GMG) ist, sofern die Nichtigkeit nicht offenbar zu verneinen ist, auf das strafprozessuale Vorverfahren nicht anwendbar. § 156 Abs 3 PatG hindert nur vorübergehend ein schuldig sprechendes Urteil.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117741

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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