RS OGH 2003/7/1 1Ob98/03y, 1Ob231/17b

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Der Unterhaltspflichtige kann als Eigentümer einer Liegenschaft, wenn er zur Deckung des angemessenen Unterhalts aus seinem Einkommen in der Lage ist, zur Vermietung oder Verpachtung seines Liegenschaftsbesitzes nicht verhalten werden: Eine derartige "Anspannung" ist von Gesetzes wegen nicht geboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117851

Im RIS seit

31.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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