RS OGH 2003/7/8 5Ob131/03f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2003
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Norm

WEG 1975 §1 Abs3
WEG 1975 §2 Abs2 Z2
WEG 2002 §3 Abs1 Z3
WEG 2002 §56 Abs3

Rechtssatz

Das WEG 2002 (insbesondere dessen § 3 Abs 1 Z 3) ist gemäß § 56 Abs 3 WEG 2002 nur auf jene Teilungsverfahren anzuwenden, die nach dem 30.6.2002 eingeleitet werden. Der eindeutige Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung lässt auch hinsichtlich des in "alten" Teilungsverfahren weiter geltenden Verbots der Begründung von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen keine Ausnahme zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118027

Dokumentnummer

JJR_20030708_OGH0002_0050OB00131_03F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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