RS OGH 2003/7/8 4Ob146/03d, 2Ob197/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2003
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Norm

ABGB §176 B
ABGB §177 B

Rechtssatz

Die - aus inländischer Sicht - ungünstigeren Entwicklungsbedingungen im Ausland begründen vor allem dann für sich allein noch keine Gefährdung des Kindeswohls, wenn die Familie von dort stammt. Im Übrigen gehören seine Eltern und deren sozio-ökonomischen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 146/03d
    Entscheidungstext OGH 08.07.2003 4 Ob 146/03d
  • 2 Ob 197/03i
    Entscheidungstext OGH 12.09.2003 2 Ob 197/03i
    Beisatz: Ebenso wie bei einer Wohnsitzverlegung bedarf auch die Beurteilung, ob im Fall einer drohenden zwangsweisen Abschiebung aus dem Inland das Kindeswohl gefährdet ist, einer Interessenabwägung im Einzelfall. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117839

Dokumentnummer

JJR_20030708_OGH0002_0040OB00146_03D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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