RS OGH 2003/8/5 11Os84/03, 15Os3/05p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2003
beobachten
merken

Norm

StPO §41 Abs3

Rechtssatz

Die Aufforderung an den Angeklagten, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers (Abs 2) zu beantragen, hat unter Setzung einer Frist zu erfolgen. Ohne ordnungsgemäß erfolgte Aufforderung ist die Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 3 zweiter Satz StPO nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117951

Dokumentnummer

JJR_20030805_OGH0002_0110OS00084_0300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten