Norm
MRK Art6 Abs2 IIIRechtssatz
Wird ein gemäß § 2 Abs 1 lit b StEG geltend gemachter Anspruch auf Entschädigung für die wegen einer im Inland zu verfolgenden strafbaren Handlung erlittene Verwahrungs-, Untersuchungs- oder Auslieferungshaft auf einen in der Folge ergangenen Freispruch gestützt, hat im Hinblick auf die Unschuldsvermutung der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des Art 6 MRK und die dadurch gebotene teleologische Reduktion eine Prüfung der Verdachtsentkräftung zu unterbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117963Im RIS seit
04.09.2003Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012