Rechtssatz
Tritt vor Schaffung eines Exekutionstitels eine Rechtsänderung ein, deretwegen der Titel unberechtigt ist, ist die Beschwer des Beklagten zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117921Dokumentnummer
JJR_20030819_OGH0002_0040OB00123_03X0000_001