RS OGH 2003/8/26 5Ob172/03k

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Veröffentlicht am 26.08.2003
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Norm

MRG §3 Abs2 Z3

Rechtssatz

Der Alleinmieter eines Hauses vereinigt alle Benützungsrechte in sich, er stellt die Gemeinschaft aller zur Benützung Berechtigten vor. Die seiner Benützung dienenden Anlagen sind daher solche im Sinn des §3 Abs2 Z3 MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118654

Dokumentnummer

JJR_20030826_OGH0002_0050OB00172_03K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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