RS OGH 2003/9/2 1Ob162/03k

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Veröffentlicht am 02.09.2003
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Rechtssatz

In die materiellrechtliche Überprüfung im Anfechtungsprozess sind nicht nur die exekutionsrechtlichen Entscheidungen, aus denen die eingeklagte Forderung abgeleitet wird, sondern ist auch das diesen zugrundeliegende Urteil miteinzubeziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117970

Dokumentnummer

JJR_20030902_OGH0002_0010OB00162_03K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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