Rechtssatz
Ganz allgemein sind obligatorische Rechte auch dann, wenn sie aus zweiseitigen Verträgen abgeleitet werden, abtretbar. Dies gilt auch für Konkurrenzklauseln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118086Im RIS seit
23.10.2003Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012