Rechtssatz
Beweisverträge, das sind ua solche Verträge zwischen den Prozessparteien, mit denen sie sich verpflichten, dem Gericht eine bestimmte Beweiswürdigung vorzuschreiben oder den Beweismitteln einen bestimmten Beweiswert zuzugestehen, sind unwirksam; sie können weder erzwungen noch kann ihre Verletzung im laufenden Rechtsstreit selbst geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118089Dokumentnummer
JJR_20031007_OGH0002_0040OB00188_03F0000_001